Alex Jones Arena
Für das patentieren einer Erfindung ist eine technische Lehre erforderlich. Es gelten eine Abgrenzungskriterien, die die Beurteilung vornehmen, wann eine solche technische Lehre vorliegt.
Beispielsweise sind Geschäftliche Methoden, wie die Marktanalyse nicht patentierbar, da diese keiner technischen Lehre unterliegt. Ebenfalls sind auch chirurgische, therapeutische sowie
diagnostische Verfahren nicht patentfähig, da diese nicht gewerblich anwendbar sind. Die Abgrenzungskriterien ergeben sich aus dem Negativkatalog aus § 1 Abs. 2 PatG.